Zuweisende
Gemeinsam Perspektiven schaffen für psychisch erkrankte Menschen

Uns ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuweisenden und nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzten wichtig. Nur so schaffen wir die bestmöglichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Genesung unserer Patientinnen und Patienten.

Versicherung und Leistungen

Mit den meisten Schweizer Versicherungsgesellschaften bestehen Tarif­-Verträge. Dies gilt auch für Flex­Produkte in den Kategorien Privat und Halbprivat.

Unsere Klinik steht Allgemeinversicherten mit Wohnort im Kanton Zürich, Kanton Thurgau oder ausserkantonalen Patienten mit Zusatzversicherung «allgemein ganze Schweiz» offen. Patienten aus anderen Kantonen und ohne Zusatzversicherung «allgemein ganze Schweiz» können aufgenommen werden, wenn sie die Differenz zwischen dem Referenztarif des Wohnortkantons und unserem gültigen Tarif selbst finanzieren.

Patienten, die aufgrund eines bei einer Unfall­versicherung (u.a. SUVA) angemeldeten Unfalls eine stationäre psychiatrische Behandlung beanspruchen müssen, können aufgenommen werden. Dies gilt für alle Versicherungsklassen d.h. allgemein, halbprivat und privat.

Sofern zeitlich möglich, holen wir die Kostengutsprache der Versicherung vor dem Klinikeintritt ein. Bei Unklarheiten werden die entsprechenden Abklärungen übernommen.